rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.
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Rotkreuzkurs Erste Hilfe

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind setzt den Fokus auf Maßnahmen bei (Klein-)Kindern und Jugendlichen. Für Personen mit Vorkenntnissen (letzte Erste Hilfe Ausbildung max. 2 Jahre alt) gibt es auch die Erste Hilfe Fortbildung. 

Ansprechpartner im Ortsverein Sachsenheim

Sie erreichen unsere Ausbildungsleiterin Jutta Berkemer-Ziegler unter Kontakt: ausbildung(at)drk-sachsenheim.de

Bei ihr erfahren Sie die nächsten geplanten Termine, wir bieten BG-Kurse an sowie freie Kurse für jedermann.

Folgende Rotkreuzkurse Erste Hilfe Kurse mit BG-Zulassung bieten wir im Ortsverein an

Lehrgang Lehrgangsumfang Lehrgangsbeschreibung
Rotkreuzkurs Erste Hilfe 1 Tag, 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
Rotkreuzkurs EH am Kind 1 Tag, 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen Erste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten.
Rotkreuzkurs Erste Hilfe Fortbildung 1 Tag, 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen überwiegend für bestehende betriebliche Ersthelfer im Rahmen der Auffrischung, letzter Kurs nicht älter als 2 Jahre

Die nächsten Termine

  • Rotkreuzkurs Erste Hilfe, 20.09.2025, 08:30 - 16:30 Uhr, Anmeldung erforderlich 
  • Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind, 25.10.2025, 08:30 - 16:30 Uhr, Anmeldung über  „Unser Dorf 2005 e.V. - Freunde Häfnerhaslachs", Kurs ist ausgebucht

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bedigungungen, es gibt einen allgemeinen BG-Vorsruck, aber insb. die BGW, BGN und UKBW haben abweichende Vordrucke. Gerne helfen wir auch weiter.