rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.
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Rotkreuzkurs Erste Hilfe

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Ansprechpartner im Ortsverein Sachsenheim

Die Ausbildungsleitung hat Birgit Schelling.

Kontakt: ausbildung(at)drk-sachsenheim.de

Bei ihr erfahren Sie die nächsten geplanten Termine, wir bieten BG-Kurse an sowie freie Kurse für jedermann.

Themen und Anwendungen

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe

LehrgangLehrgangsumfangLehrgangsbeschreibung
Rotkreuzkurs Erste Hilfe1 Tag, insgesamt 9 UnterrichtseinheitenGrundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
Rotkreuzkurs EH am Kind9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. PausenErste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten.

Bitte beachten Sie, dass wir im Ortsverein diesen Kurs nicht anbieten. Bitte fragen Sie bei Interesse im Kreisverband Ludwigsburg nach.
Rotkreuzkurs EH Sport9 Unterrichtseinheiten Für alle, die sich im Rahmen ihrer beruflichen oder freizeitlichen Sportausübung für Erste Hilfe interessieren. Voraussetzung: abgeschlossene EH-Ausbildung. 

Bitte beachten Sie, dass wir im Ortsverein diesen Kurs nicht anbieten. Bitte fragen Sie bei Interesse im Kreisverband Ludwigsburg nach.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular